1. Schritte um als Nichtspanier eine Immobilie zu erwerben :
1.1 Sobald Sie sich für eine Immobilie zum Kauf entschieden haben, müssen Sie 3.000€ als Reservierung der Wohnung bezahlen. Durch die Zahlung dieser Summe stellen Sie sicher, dass die Immobilie durch die Agentur vom Markt genommen wird für eine Gesamtzeitspanne von maximal zwei Wochen. Während dieser Zeit wird der Hinterlegungsvertrag abgeschlossen sein.
1.2 Wenn Sie noch keine haben, müssen Sie die spanische Ausländeridentitätsnummer (NIE) persönlich an der nächstgelegenen Polizeistation, wo Sie vorhaben zu wohnen oder das Gebäude kaufen wollen, beantragen. Für Barcelona ist es die Brigada Provincial de Extranjería y Fronteras mit der Adresse: Paseo San Joan Nº 189 - 08037, Barcelona.
1.3 Um die NIE – Nummer zu erhalten, sollten Sie die folgenden Dokumente dabei haben:
  • Das EX15 Formular ordnungsgemäβ ausgefüllt, aber nicht unterschrieben
  • Kopie der Dokumente, die die Notwendigkeit der NIE belegen: der Hinterlegungsvertrag, auβerdem ein von der Immobilienagentur ausgestelltes Dokument, in dem die Anzahlung bescheinigt wird (ausser EU-Bürger, die nicht aufführen müssen, warum sie die NIE benötigen).
  • Reisepass und eine Kopie davon. Wenn Sie Mitbürger der Europäischen Union sind, können Sie auch eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen.
In der Regel dauert es ungefähr 3-5 Wochen um die NIE zu erhalten.
Es ist wichtig, nicht widerrechtlich in Spanien anwesend zu sein, um mit dem Immobilienkauf fortzufahren.
2.  Hinterlegungsvertrag und Verkaufsvertrag
2.1 Der Käufer muss 10% des Gesamtgebäudepreises bezahlen (die 3.000€ Vorzahlung werden vom Preis abgezogen). In diesem Dokument werden Strafklauseln enthalten sein, welche darlegen, dass der Eigentümer sich verpflichtet zu verkaufen. Im Falle der Nichterfüllung muss der Besitzer dem Käufer die doppelte Summe des Hinterlegungsvertrages zahlen. Wenn der Käufer zurücktritt, verliert er die Anzahlung.
2.2  In dem Dokument wird auch das Enddatum des Verkaufs festgehalten (jeder Fall ist anders, je nachdem, was vorher zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde, der durchschnittliche Termin ist in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Unterzeichnung des Abkommens).
2.3 Der Käufer ist verpflichtet 10% des Verkaufspreises an Steuern zu zahlen, zuzüglich der Notargebühr und Grundbucheintragungsgebühr. Die beiden letztgenannten Gebühren hängen von dem Verkaufspreis der Immobilie ab.
2.4  Der Verkauf findet im Büro des vom Käufer ausgewählten Notar statt. Zu diesem Zeitpunkt muss die Anzahlung bezahlt werden und der Kaufvertrag unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages, muss der Käufer einen emittierten Check seiner Bank vorlegen, dass er die verbleibende Summe des Kaufpreises bezahlen kann, von dem die Vorzahlung und/oder die Kaution noch abgezogen werden.
2.5  Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages und der Zahlung des kompletten Kaufpreises, wird der Käufer zum Besitzer und der Verkäufer wird den Besitz seines Eigentums abgeben.
2.6  Für den Fall, dass es schon eine Hypothek auf die verkaufte Wohnung gibt, wird diese am gleichen Tag, an dem der Vertrag unterschrieben wird, aufgehoben. In diesem Fall wird der Käufer den Restbetrag der Hypothek per Scheck an die entsprechende Bank zahlen und einen anderen Scheck für die Löschung der Hypothek im Grundbuch an den Notar überreichen. Sie müssen auch einen Scheck an den Eigentümer der Immobilie geben für den Rest des Kaufpreises.
2.7  Am gleichen Tag der Vertragsunterzeichnung, muss der Käufer dem Notar eine Vorzahlung als Aufwandsentschädigung zahlen, welche die Steuerkosten, die Notarkosten sowie die Kosten der Eintragung ins Grundbuch beinhaltet. Es dauert ungefähr eineinhalb Monate von der Unterschrift bis zur Erstellung der Urkunde im Namen des neuen Besitzers. Sobald die offizielle Urkunde übermittelt wurde, wird der Notar Belege über bereits geleistete Zahlungen erstellen und falls es eine Differenz zwischen dem vom Käufer gezahlten Betrag und den Verkaufskosten gibt, dann wird die Differenz dem Käufer zurückerstattet.
2.8  Am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird der Notar eine nicht-offizielle Kopie der Kaufurkunde aushändigen.